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§ 1 Geltungsbereich
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle zwischen uns (FlyParks GmbH, Plieninger Str. 150,
70567 Stuttgart-Möhringen, vertreten durch Geschäftsführer Meric Cosgun, nachfolgend „FlyParks”) und Ihnen (nachfolgend „Kunde”), soweit wirksam vereinbart, über
unsere Website geschlossene Vermittlungsverträge. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FlyParks ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt hat.
§ 2 Stellung von FlyParks, Art der Dienstleistungen
(1) FlyParks ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche dem deutschen Recht unterliegt.
(2) FlyParks vermittelt Flughafenparkplätze und Shuttletransferleistungen in Deutschland. Dementsprechend hat FlyParks ausschließlich die Stellung eines Vermittlers.
(3) Über die Webseite stellt FlyParks eine Onlineplattform zur Verfügung, über die eine große Auswahl an Flughafenparkplätzen angeboten wird und der Kunde
einen Parkplatz buchen kann. FlyParks vermittelt alternative Parkplätze mit Shuttle-Service sowie alternative Parkplätze mit Valet-Service. Näheres zu den
vermittelten Parkplatz Alternativen wird auf der Website von FlyParks explizit erläutert.
(4) FlyParks vermittelt als rechtsgeschäftlicher Vertreter der jeweiligen Parkierungsunternehmen (nachfolgend „Betreiber”) einen Vertrag zwischen dem Kunden
und dem jeweiligen Betreiber. Demnach ist FlyParks nicht Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der vermittelten Leistung. Bezüglich der gebuchten und
vermittelten Leistung ist APG nicht zur Leistungserbringung verpflichtet
(5) Die zu vermittelnden Leistungen werden von FlyParks eingestellt. Die Informationen, die auf der Webseite den Kunden zur verfügung gestellt werden, basieren
auf den Informationen, welche FlyParks von den jeweiligen Betreibern erhält. FlyParks übernimmt hierfür keine Gewähr.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation oder Bewerbung von Flughafenparkplätzen auf dieser Webseite stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages
dar.
(2) Die Buchung der alternativen Flughafenparkplätze kann ausschließlich über die Website erfolgen. Demnach nimmt FlyParks keine Buchungen per E-Mail,
mündlich, telefonisch, schriftlich oder Telefax entgegen. Dem Kunden wird der Ablauf der Buchung auf dieser Webseite explizit erläutert.
(3) Der verbindliche Buchungs-/Vermittlungsauftrag des Kunden wird nach Betätigen des Buttons „Buchung abschicken” an FlyParks geschickt. Der
Buchungs-/Vermittlungsauftrag stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Vermittlungsvertrages mit FlyParks sowie ein rechtsverbindliches
Angebot auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem jeweiligen Betreiber über die betreffende Leistung dar, an welches der Kunde, soweit eine andere
Bindungsfrist im Rahmen des Buchungsauftrages nicht ausdrücklich vereinbart ist, 7 Kalendertage gebunden ist. Ein gegebenenfalls Widerrufsrecht bleibt
hiervon unberührt.
(4) Der Kunde erhält keine Empfangsbestätigung des Buchungs-/Vermittlungsauftrags. Die Erteilung des Buchungs-/Vermittlungsauftrags durch Betätigung
des Buttons „Buchung abschicken” begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen eines Vertrages mit dem jeweiligen Betreiber.
(5) Der Vermittlungsvertrag zwischen FlyParks und dem Kunden kommt durch Zugang der Buchungsbestätigung bei dem Kunden per E-Mail zustande. Ebenso
kommt der Vertrag zwischen den Kunden und dem jeweiligen Betreiber durch den Zugang der Buchungsbestätigung zustande. FlyParks übermittelt die
Buchungsbestätigung als Vermittler und rechtsgeschäftlicher Vertreter namens der jeweiligen Anbieter an den Kunden. Die Buchungsbestätigung erhält der
Kunde ausschließlich per E-Mail, dementsprechend liegt erst dann eine Verbindlichkeit des Vertrages vor, sobald dem Kunden die Buchungsbestätigung per E
Mail zugegangen ist.
(6) Das jeweilige Parkplatzticket erhält der Kunde zusammen mit der Buchungsbestätigung innerhalb einer Zeitspanne von 30 Minuten ab Abschluss des
Bezahlvorgangs, sofern keine technische Störung vorliegt.
§ 4 Allgemeine Vertragspflichten von FlyParks
(1) FlyParks wird ausschließlich als Vermittler tätig, weswegen für FlyParks keine Verpflichtung zur Beratung, zur Aufklärung oder zu sonstigen Hinweisen und
Maßnahmen besteht.
(2) Im Rahmen seiner vertraglichen Leistungspflicht besteht für FlyParks die Verpflichtung zur Vornahme der notwendigen Handlungen/Maßnahmen die zur
Durchführung des Vermittlungsauftrags entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden erforderlich sind. Die vertragliche Leistungspflicht von FlyParks besteht
weiterhin in der ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchung, insbesondere der Zusendung der Buchungsbestätigung sowie der Zusendung des
Parkplatztickets. Diese Verpflichtung besteht nicht, sofern der jeweilige vermittelte Betreiber die Buchungsbestätigung und das Parkplatzticket direkt an den
Kunden übermittelt.
(3) Hinsichtlich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Betreibern, ist FlyParks nicht verpflichtet etwaige Mitteilungen zu erteilen oder
Beratungen durchzuführen.
§ 5 Allgemeine Vertragspflichten des Kunden(1)
Sofern nicht durch die vorliegenden Bestimmungen abweichend vereinbart, sind Ansprüche Beschwerden oder Reklamationen gegen den vermittelnden
Betreiber diesem gegenüber geltend zu machen.
§ 6 Preise, Zahlungsmodalitäten
(1) FlyParks ist als lnkassobevollmächtigte des Betreibers berechtigt, die Bezahlung entgegenzunehmen, weswegen FlyParks ein unmittelbarer Anspruch auf Bezahlung
des Preises der vermittelten Leistung gegen den Kunden zusteht.
(2) Die Preise für die vermittelten Leistungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis wird dem Kunden auf der
Bestellübersichtsseite vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
(3) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung: PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung.
(4) Der Preis wird mit Zustandekommen des Vertrages fällig.
(5) Entsprechender Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist die Gutschrift auf dem Konto von FlyParks. Sofern die fällige Zahlung durch den Kunden
nicht erfolgt, insbesondere aufgrund von Kunden veranlassten Rückbuchungen, Unmöglichkeit der Belastung der Kreditkarte, keine ausreichende Deckung auf
dem Konto des Kunden oder aufgrund anderer vom Kunden zu vertretende Gründe, ist FlyParks berechtigt, anhand einer Mahnung den Kunden unter Fristsetzung
zur Zahlung aufzufordern. Sofern nach Mahnung mit Fristsetzung keine Zahlung durch den Kunden erfolgt, ist FlyParks namens des jeweiligen Betreibers
bevollmächtigt, den Rücktritt vom jeweiligen Vertrag zu erklären sowie namens und in Vollmacht des Anbieters als lnkassobevollmächtigte eine pauschale
Entschädigung (Stornokosten) gemäß vom Kunden zu verlangen.
§ 7 Umbuchung
(1) Dem Kunden wird ein vertragliches Recht eingeräumt, die von dem Kunden gebuchte Leistung umzubuchen. Ein Umbuchungsentgelt fällt nicht an.
(2) Eine Umbuchung kann spätestens bis zu 24 Stunden vor Anreise über die Webseite vorgenommen werden.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass im Falle einer Umbuchung, der Gesamtpreis für die vermittelte Leistung konstant bleibt. Der Gesamtpreis kann
variieren, weswegen der Kunde hierfür das Risiko trägt. Sofern sich der Gesamtpreis durch die Umbuchung reduziert, hat der Kunde gegen den jeweiligen
Anbieter einen Anspruch auf Rückzahlung der Differenz. Die Rückerstattung der Differenz erfolgt durch FlyParks als lnkassobevollmächtigte des jeweiligen
Betreibers binnen 14 Werktagen.
§ 8 Rücktrittsrecht
(1) Dem Kunden wird von FlyParks vermittelten Betreibern ein vertragliches Rücktrittsrecht/Stornierungsrecht eingeräumt. Hierfür gelten folgende Bestimmungen:
(a) Die Stornierung einer vermittelten Leistung durch den Kunden kann ausschließlich per E- Mail, über die Homepage oder telefonisch erfolgen.
(b) Die Stornierungserklärung erfolgt gegenüber FlyParks als Empfangsbote. Durch Zugang der Stornierungserklärung bei FlyParks wird die Stornierung wirksam.
(c) Im Falle einer Stornierung entstehen pauschale Entschädigungszahlungen, welche an FlyParks als lnkassobevollmächtigte zu bezahlen sind. FlyParks weist
ausdrücklich darauf hin, dass eine Stornierung nach Beginn des Anreisetages nicht möglich ist.
(aa) Stornierung ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: Kostenfrei
(bb) Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: 50 % des Leistungspreises
(cc) Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Mitteilung: 100 % des Leistungspreises
§ 9 Rücktritt durch FlyParks
Sofern ein Rücktrittsgrund gemäß § 6 Abs. 5 vorliegt ist FlyParks namens und in Vollmacht des jeweiligen Betreibers berechtigt eine pauschale Entschädigung in
Höhe von 50% des gesamten Leistungspreises zu verlangen.
§ 10 Haftung von FlyParks
(1) FlyParks haftet nicht für Schäden aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Betreiber.
(2) Die jeweiligen vermittelten Betreiber sind nicht Erfüllungsgehilfen von FlyParks, weswegen FlyParks nicht verantwortlich für von den vermittelten Betreibern
verursachten Schäden ist.
(3) Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Vermittlungsvertragsverhältnis sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz
bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, oder aus Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch FlyParks, seine gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind, hierbei haftet FlyParks nur für vertragstypischen,
vorhersehbaren Schäden, wenn diese leicht fahrlässig verursacht wurden.
(5) FlyParks ist nicht verantwortlich für die Leistungserbringung der jeweiligen vermittelten Betreiber. Für die zu erbringende Leistung, insbesondere Shuttle
Service sowie Valet Service ist FlyParks nicht verantwortlich und lehnt jede Haftung ab.
§ 11 Anzuwendende Vorschriften
(1) Auf das gesamte Vermittlungsvertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FlyParks gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit zwischen dem Betreiber und dem Kunden rechtswirksam vereinbart, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und dem Betreiber. die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers sowie die für das entsprechende Vertragsverhältnis geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber bleiben hiervon unberührt.