(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle zwischen uns (FlyParks, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart-Möhringen, vertreten durch Geschäftsführer Meric Cosgun, nachfolgend „FlyParks“) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“), soweit wirksam vereinbart, über unsere Website geschlossene Verträge. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FlyParks ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) FlyParks betreibt eigene Flughafenparkplätze sowie damit verbundene Serviceleistungen in Deutschland.
(2) Über die Webseite stellt FlyParks eine Onlineplattform zur Verfügung, über die Kunden Parkplätze direkt beim Betreiber FlyParks buchen können. Es werden unter anderem Parkplätze mit Shuttle- oder Valet-Service angeboten.
(3) Die Informationen auf der Webseite basieren auf Angaben von FlyParks selbst. FlyParks übernimmt hierfür keine Gewähr.
(1) Die Präsentation oder Bewerbung von Flughafenparkplätzen auf dieser Webseite stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der verbindliche Buchungsauftrag des Kunden wird nach Betätigen des Buttons „Buchung abschicken“ an FlyParks geschickt. Der Buchungsauftrag stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit FlyParks dar, an welches der Kunde, soweit eine andere Bindungsfrist im Rahmen des Buchungsauftrages nicht ausdrücklich vereinbart ist, 7 Kalendertage gebunden ist. Ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Kunde erhält keine Empfangsbestätigung des Buchungsauftrags. Die Erteilung des Buchungsauftrags durch Betätigung des Buttons „Buchung abschicken“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen eines Vertrages.
(5) Der Vertrag zwischen FlyParks und dem Kunden kommt durch Zugang der Buchungsbestätigung bei dem Kunden per E-Mail zustande. FlyParks übermittelt die Buchungsbestätigung als Betreiber. Die Buchungsbestätigung erhält der Kunde ausschließlich per E-Mail.
(6) Das jeweilige Parkplatzticket erhält der Kunde zusammen mit der Buchungsbestätigung innerhalb einer Zeitspanne von 30 Minuten ab Abschluss des Bezahlvorgangs, sofern keine technische Störung vorliegt.
(1) FlyParks wird als Betreiber tätig. Eine Verpflichtung zur weitergehenden Beratung, Aufklärung oder zu sonstigen Hinweisen und Maßnahmen besteht nicht, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen.
(2) Im Rahmen seiner vertraglichen Leistungspflicht besteht für FlyParks die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchung, insbesondere der Zusendung der Buchungsbestätigung sowie der Zusendung des Parkplatztickets.
(3) Hinsichtlich etwaiger Ansprüche des Kunden ist FlyParks nicht verpflichtet, rechtliche Hinweise oder Beratungen durchzuführen.
(1) Sofern nicht durch die vorliegenden Bestimmungen abweichend vereinbart, sind Ansprüche, Beschwerden oder Reklamationen gegenüber FlyParks als Betreiber direkt geltend zu machen.
(1) FlyParks ist berechtigt, die Bezahlung entgegenzunehmen, weswegen FlyParks ein unmittelbarer Anspruch auf Bezahlung des Preises der angebotenen Leistung gegen den Kunden zusteht.
(2) Die Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis wird dem Kunden auf der Bestellübersichtsseite vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
(3) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung: PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung.
(4) Der Preis wird mit Zustandekommen des Vertrages fällig.
(5) Zusätzliche Kosten bei Verlängerung der Parkdauer
Wird die ursprünglich gebuchte Parkdauer vom Kunden überschritten, berechnet FlyParks für jeden zusätzlichen Kalendertag eine Pauschale von 15 €
(6) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist FlyParks berechtigt, den Kunden zu mahnen und bei Nichtzahlung vom Vertrag zurückzutreten sowie eine pauschale Entschädigung zu verlangen.
(1) Der Kunde kann die gebuchte Leistung bis zu 24 Stunden vor Anreise über die Website umbuchen. Ein Umbuchungsentgelt fällt nicht an.
(2) Es besteht kein Anspruch auf gleichbleibenden Preis.
(1) Dem Kunden wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt:
(a) Stornierung kann per E-Mail, über die Website oder telefonisch erfolgen.
(b) Die Stornierung wird mit Zugang bei FlyParks wirksam.
(c) Stornierungsgebühren:
– Ab 24 Stunden vor Anreise: kostenfrei
– Weniger als 24 Stunden: 50 %
– Keine Mitteilung: 100 %
Bei Zahlungsverzug ist FlyParks berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 50 % des Leistungspreises als pauschale Entschädigung zu verlangen.
(1) FlyParks haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurden.
(2) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ausgenommen bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet FlyParks nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.
(4) FlyParks ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung von Fremdleistungen, die nicht von FlyParks erbracht werden.
(5) Valet-Parken – Flyparks
Mit Abschluss der Buchung erhält der Kunde das Recht auf eine einmalige Fahrzeugabholung und -rückgabe direkt am Terminal sowie auf das Abstellen seines Fahrzeugs auf einer durch Flyparks betriebenen Parkfläche für den im Buchungszeitraum vereinbarten Zeitraum (maximal 30 km Entfernung vom Flughafen).
Die Fahrzeugübergabe beim Abflug muss mindestens 30 Minuten vor dem offiziellen Beginn des Check-ins der Fluggesellschaft erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, übernimmt Flyparks keine Garantie für eine rechtzeitige Annahme. Sollte ein Flug infolge verspäteter Fahrzeugübergabe verpasst werden, haftet Flyparks nur, wenn ein nachweisbares Verschulden des Unternehmens vorliegt. Eine Haftung bei höherer Gewalt ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Flyparks haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Dies schließt insbesondere Diebstahl, verdeckte Mängel, Schäden am Unterboden oder technische Defekte ein. Ebenso übernimmt Flyparks keine Haftung für kleinere Schäden, wie z. B.:
• Oberflächliche Kratzer
• Leichte Lackschäden
• Steinschläge (auch an der Windschutzscheibe)
• Dellen, Felgen- oder Reifenschäden
Solche Schäden können insbesondere durch Verschmutzungen oder schlechte Lichtverhältnisse bei Übergabezeitpunkten nicht erkennbar sein.
Zur Dokumentation wird bei Übergabe des Fahrzeugs eine Videoaufnahme erstellt. Diese dient ausschließlich der feststellenden Dokumentation des Fahrzeugzustands und begründet keinen Haftungsanspruch.
Rückgabe und Reklamationen:
Der Kunde bestätigt bei Rückgabe vor Ort, dass sich das Fahrzeug im gleichen Zustand befindet wie bei der Anreise bzw. Fahrzeugübergabe. Reklamationen sind ausschließlich vor Ort möglich, da der Zustand des Fahrzeugs von Flyparks-Mitarbeitern geprüft und dokumentiert wird. Nachträgliche Reklamationen oder Schadensmeldungen nach Verlassen des Geländes sind ausgeschlossen.
(6) Shuttle-Parken – FlyParks
FlyParks bietet Ihnen einen komfortablen Sammeltransport zum Flughafen direkt nach Ihrer Ankunft am Parkplatz. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, kann es zu kurzen Wartezeiten von bis zu 30 Minuten kommen. Bitte beachten Sie, dass wir aus Sicherheitsgründen keine stark alkoholisierten oder störenden Personen befördern können.
Damit Ihre Reise pünktlich beginnt, bitten wir Sie und Ihre Mitreisenden, rechtzeitig am Abholort zu sein. Für die stressfreie Abwicklung am Flughafen empfehlen wir, mindestens drei Stunden vor Abflugzeit einzutreffen. FlyParks haftet nicht für Verspätungen, die durch unpünktliches Erscheinen verursacht werden.
Für Sondergepäck wie Sportausrüstung (z. B. Surfbrett, Tauchausrüstung, Ski oder Golfbags) ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Nur bestätigtes Sondergepäck wird von FlyParks berücksichtigt, um einen reibungslosen Transport sicherzustellen.
Unser Shuttle-Service steht Ihnen täglich von 03:00 bis 01:00 Uhr zur Verfügung. Fahrten außerhalb dieses Zeitraums werden mit einem Nachtzuschlag von 20,00 EUR berechnet. Bei Verzögerungen und einer daraus resultierenden zusätzlichen Parkdauer berechnen wir 10,00 EUR pro zusätzlichem Tag.
Wir empfehlen Ihnen, vor der Abgabe eine Foto- oder Videoaufnahme anzufertigen, um den Zustand Ihres Fahrzeugs zu dokumentieren. FlyParks übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Parkdauer entstehen. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Fahrzeuge nicht eigenmächtig zu bewegen. Etwaige Schäden oder Verluste melden Sie bitte umgehend unserem Kundenservice.
Mit der Buchung bei FlyParks erhält der Kunde das einmalige Nutzungsrecht, sein Fahrzeug für den reservierten Zeitraum auf einer von FlyParks verwalteten Parkfläche abzustellen. Die Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes ist nicht Bestandteil des Vertrags.
FlyParks bietet allen Kunden einen kostenfreien Shuttle-Service vom Parkplatzgelände zum Flughafen Stuttgart und nach der Rückkehr wieder zurück. Dieser Service ist pro Buchung je einmal für Hin- und Rückfahrt nutzbar.
Der kostenlose Shuttle-Transfer gilt für bis zu 4 Personen pro Buchung. Sollten mehr als 4 Personen mitfahren, fällt ein Aufpreis an. Die genaue Anzahl der mitreisenden Personen muss bei der Buchung angegeben werden. Bei einer höheren tatsächlichen Personenzahl als gebucht, berechnet FlyParks einen Aufpreis von 10,00 EUR pro zusätzlicher Person.
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FlyParks gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.