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§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen uns (FlyParks, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart-Möhringen, vertreten durch Geschäftsführer Meric Cosgun, nachfolgend „FlyParks“) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“), soweit wirksam vereinbart, über unsere Website geschlossenen Verträge. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FlyParks ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Stellung von FlyParks, Art der Dienstleistungen
(1) FlyParks betreibt eigene Flughafenparkplätze sowie damit verbundene Serviceleistungen in Deutschland.
(2) Über die Webseite stellt FlyParks eine Onlineplattform zur Verfügung, über die Kunden Parkplätze direkt beim Betreiber FlyParks buchen können. Es werden unter anderem Parkplätze mit Shuttle- oder Valet-Service angeboten.
(3) Die Informationen auf der Webseite basieren auf Angaben von FlyParks selbst. FlyParks übernimmt hierfür keine Gewähr, soweit gesetzlich zulässig.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation oder Bewerbung von Flughafenparkplätzen auf dieser Webseite stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der verbindliche Buchungsauftrag des Kunden wird nach Betätigen des Buttons „Buchung abschicken“ an FlyParks übermittelt. Der Buchungsauftrag stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit FlyParks dar, an welches der Kunde, soweit keine andere Bindungsfrist im Rahmen des Buchungsauftrages ausdrücklich vereinbart ist, 7 Kalendertage gebunden ist. Ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Erteilung des Buchungsauftrags durch Betätigung des Buttons „Buchung abschicken“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen eines Vertrages.
(4) Der Vertrag zwischen FlyParks und dem Kunden kommt durch Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden per E-Mail zustande. Die Buchungsbestätigung erhält der Kunde ausschließlich per E-Mail.
(5) Das jeweilige Parkplatzticket erhält der Kunde zusammen mit der Buchungsbestätigung grundsätzlich innerhalb einer Zeitspanne von 30 Minuten ab Abschluss des Bezahlvorgangs, sofern keine technische Störung vorliegt.
§ 4 Allgemeine Vertragspflichten von FlyParks
(1) FlyParks wird als Betreiber tätig. Eine Verpflichtung zur weitergehenden Beratung, Aufklärung oder zu sonstigen Hinweisen und Maßnahmen besteht nicht, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen.
(2) Im Rahmen seiner vertraglichen Leistungspflicht besteht für FlyParks die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchung, insbesondere der Zusendung der Buchungsbestätigung sowie des Parkplatztickets.
(3) Hinsichtlich etwaiger Ansprüche des Kunden ist FlyParks nicht verpflichtet, eine rechtliche Beratung durchzuführen.
§ 5 Allgemeine Vertragspflichten des Kunden
(1) Ansprüche, Beschwerden oder Reklamationen im Zusammenhang mit den von FlyParks erbrachten Leistungen sind gegenüber FlyParks geltend zu machen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) FlyParks hat gegenüber dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises für die gebuchte Leistung.
(2) Sämtliche angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis wird dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt.
(3) Dem Kunden stehen die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsmittel zur Verfügung, insbesondere PayPal, Kreditkarte und Sofortüberweisung.
(4) Der vereinbarte Preis wird mit Zustandekommen des Vertrages fällig, soweit im Buchungsvorgang nichts Abweichendes angegeben ist.
(5) Verlängerung der Parkdauer
Wird die ursprünglich gebuchte Parkdauer überschritten, berechnet FlyParks für jeden zusätzlichen Kalendertag 15,00 EUR.
(6) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist FlyParks berechtigt, die gesetzlichen Rechte wegen Zahlungsverzugs geltend zu machen.
§ 7 Umbuchung
(1) Der Kunde kann die gebuchte Leistung bis zu 24 Stunden vor der vereinbarten Anreise über die Website umbuchen. Ein gesondertes Umbuchungsentgelt fällt nicht an.
(2) Bei einer Umbuchung besteht kein Anspruch auf Beibehaltung des ursprünglich vereinbarten Preises. Preisunterschiede aufgrund der geänderten Buchung können entsprechend berücksichtigt werden.
§ 8 Kommunikation, Leistungsstörungen und Kostenerstattung
(1) Treten im Zusammenhang mit dem gebuchten Shuttle- oder Valet-Service Probleme, Verzögerungen oder sonstige Leistungsstörungen auf, ist der Kunde verpflichtet, FlyParks unverzüglich zu informieren und FlyParks, soweit dies möglich und zumutbar ist, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
(2) Für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die FlyParks nicht zu vertreten hat, haftet FlyParks nicht. Hierzu können insbesondere höhere Gewalt, außergewöhnliche Verkehrsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Straßensperrungen sowie vom Kunden verursachte Verzögerungen gehören.
(3) Entscheidet sich der Kunde aufgrund einer Leistungsstörung eigenständig für eine Ersatzleistung, insbesondere für einen anderen Parkplatz, ein Taxi oder eine sonstige Beförderungsmöglichkeit, sind die hierdurch entstehenden Kosten grundsätzlich vorab mit FlyParks abzustimmen.
Ohne vorherige Zustimmung von FlyParks besteht kein Anspruch auf Erstattung solcher Kosten, soweit eine vorherige Kontaktaufnahme für den Kunden möglich und zumutbar war.
Dies gilt nicht, wenn eine vorherige Kontaktaufnahme nicht möglich oder nicht zumutbar war, FlyParks eine erforderliche Abhilfe verweigert hat oder zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bestehen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, einen drohenden Schaden im Rahmen des Zumutbaren möglichst gering zu halten.
(5) Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche die Haftungsbestimmungen in § 11 dieser AGB. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 9 Stornierung / vertragliches Rücktrittsrecht
(1) Eine Stornierung kann per E-Mail oder schriftlich über die Website erfolgen.
(2) Die Stornierung wird mit Zugang bei FlyParks wirksam.
(3) Der Kunde kann den Vertrag bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parktermin ohne Angabe von Gründen stornieren. Erfolgt die Stornierung fristgerecht, entstehen keine Stornierungskosten.
(4) Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Parktermin werden 100 % des vereinbarten Betrags fällig.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass FlyParks durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(5) Soweit für den Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleibt dieses von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 10 Zahlungsverzug und Rücktritt durch FlyParks
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist FlyParks berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten zu verlangen.
(2) FlyParks ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Kunde eine fällige Zahlung trotz angemessener Fristsetzung nicht leistet.
(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von FlyParks, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 11 Haftung und besondere Bestimmungen für Valet- und Shuttle-Parken
Allgemeine Haftungsbestimmungen
(1) FlyParks haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FlyParks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet FlyParks unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet FlyParks nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von FlyParks für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
Valet-Parken – FlyParks
(6) Mit Abschluss der Buchung erhält der Kunde das Recht auf eine einmalige Fahrzeugabholung und -rückgabe direkt am Terminal sowie auf das Abstellen seines Fahrzeugs auf einer durch FlyParks betriebenen oder genutzten Parkfläche für den vereinbarten Buchungszeitraum. Die Parkfläche kann sich in einer Entfernung von bis zu 30 km vom Flughafen Stuttgart befinden.
(7) Die Fahrzeugübergabe beim Abflug muss mindestens 30 Minuten vor dem offiziellen Beginn des Check-ins der jeweiligen Fluggesellschaft erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann FlyParks eine rechtzeitige Fahrzeugannahme nicht gewährleisten.
Sollte ein Flug aufgrund einer verspäteten Fahrzeugübergabe verpasst werden, haftet FlyParks nur nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsbestimmungen dieser AGB.
(8) Bei Inanspruchnahme des Valet-Services wird der äußerlich erkennbare Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe dokumentiert. FlyParks ist berechtigt, hierzu Foto- und/oder Videoaufnahmen des Fahrzeugs anzufertigen.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, FlyParks bei der Fahrzeugübergabe auf ihm bekannte Vorschäden, technische Besonderheiten und sonstige Umstände hinzuweisen, die für die sichere Übernahme, Bewegung oder Verwahrung des Fahrzeugs von Bedeutung sein können.
(10) Bei Rückgabe des Fahrzeugs soll der Kunde das Fahrzeug auf äußerlich erkennbare Schäden überprüfen und erkennbare Schäden möglichst unverzüglich einem Mitarbeiter von FlyParks anzeigen, damit eine gemeinsame Dokumentation und Prüfung erfolgen kann.
Das Unterlassen einer sofortigen Anzeige führt nicht zum Verlust zwingender gesetzlicher Ansprüche. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen behaupteten Schaden nach Kenntniserlangung unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(11) Für bereits bei Übergabe vorhandene Schäden, gewöhnliche Abnutzung, technische Defekte oder Schäden, die FlyParks nicht verursacht oder zu vertreten hat, haftet FlyParks nicht.
Dies gilt insbesondere für Vorschäden und verdeckte Mängel sowie für Schäden, die bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren, aufgrund von Verschmutzung, Witterungsverhältnissen oder schlechten Lichtverhältnissen jedoch nicht erkennbar und nicht dokumentierbar waren.
(12) Für Glas-, Reifen-, Felgen-, Lack-, Unterboden- oder sonstige Fahrzeugschäden gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen dieses § 11. Eine Haftung von FlyParks besteht insbesondere dann nicht, wenn der Schaden nicht von FlyParks zu vertreten ist.
(13) Bei begründetem Verdacht, dass gegenüber FlyParks vorsätzlich unzutreffende Angaben zu einem angeblich während der Verwahrung entstandenen Schaden gemacht werden, behält sich FlyParks die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Rechte vor.
Shuttle-Parken – FlyParks
(14) FlyParks bietet einen Sammeltransport vom Parkplatz zum Flughafen Stuttgart und nach der Rückkehr vom Flughafen zurück zum Parkplatz an. Abhängig vom Verkehrs- und Betriebsaufkommen können Wartezeiten von bis zu 30 Minuten entstehen.
(15) Der Shuttle-Service steht täglich grundsätzlich von 03:00 Uhr bis 00:30 Uhr zur Verfügung.
Für Fahrten außerhalb dieses Zeitraums wird ein Nachtzuschlag von 20,00 EUR berechnet.
(16) Aus Sicherheitsgründen kann FlyParks die Beförderung stark alkoholisierter, aggressiver oder erheblich störender Personen ablehnen, wenn eine sichere Beförderung nicht gewährleistet werden kann.
(17) Der Kunde und seine Mitreisenden sind verpflichtet, rechtzeitig am vereinbarten Abholort zu erscheinen. FlyParks empfiehlt, die Anreise so zu planen, dass der Kunde mindestens drei Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Flughafen eintreffen kann.
FlyParks übernimmt keine Haftung für das Verpassen eines Fluges, soweit die Ursache hierfür nicht von FlyParks zu vertreten ist.
(18) Wartezeiten und Verzögerungen können insbesondere aufgrund des Verkehrsaufkommens, von Straßensperrungen, behördlichen Maßnahmen, außergewöhnlich hohem Passagieraufkommen oder sonstigen von FlyParks nicht zu vertretenden Umständen entstehen.
(19) Für Sonder- und Sperrgepäck, insbesondere Sportausrüstung wie Surfbrett, Tauchausrüstung, Ski oder Golfbags, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Beförderung setzt eine entsprechende Bestätigung durch FlyParks voraus.
Für Sperrgepäck fällt ein Aufschlag von 15,00 EUR an.
(20) Wird aufgrund einer verspäteten Rückkehr oder sonstigen Verlängerung die ursprünglich gebuchte Parkdauer überschritten, werden 15,00 EUR pro zusätzlichem Kalendertag berechnet.
(21) Mit der Buchung erhält der Kunde das einmalige Nutzungsrecht, sein Fahrzeug während des reservierten Zeitraums auf einer von FlyParks betriebenen oder verwalteten Parkfläche abzustellen. Die Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes ist nicht Bestandteil des Vertrages.
(22) Der Shuttle-Transfer vom Parkplatz zum Flughafen Stuttgart sowie die Rückfahrt vom Flughafen zum Parkplatz ist pro Buchung jeweils einmal im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.
(23) Der im Buchungspreis enthaltene Shuttle-Transfer gilt für bis zu 4 Personen pro Buchung.
Für jede weitere Person wird ein Aufpreis von 10,00 EUR berechnet. Die Anzahl der mitreisenden Personen ist bei der Buchung korrekt anzugeben.
Erscheinen mehr Personen als bei der Buchung angegeben, kann FlyParks den entsprechenden Aufpreis von 10,00 EUR pro zusätzlicher Person berechnen.
(24) FlyParks empfiehlt dem Kunden, vor dem Abstellen des Fahrzeugs Foto- oder Videoaufnahmen anzufertigen, um den Fahrzeugzustand zu dokumentieren.
Für Schäden oder Verluste während der Parkdauer gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen dieses § 11.
Auslastung der Parkflächen / Schlüsselhinterlegung
(25) Sollten die gebuchte Tiefgarage oder der gebuchte Außenparkplatz zum Zeitpunkt der Anreise vollständig belegt sein, insbesondere aufgrund verspäteter Rückkehr anderer Kunden, Flugausfällen, Flugannullierungen oder vergleichbarer betrieblicher Umstände, kann es erforderlich sein, das Fahrzeug zunächst auf einer anderen von FlyParks genutzten Parkfläche abzustellen oder nach Freiwerden eines Stellplatzes umzusetzen.
Soweit für die ordnungsgemäße Durchführung ein späteres Umparken erforderlich ist, kann die Hinterlegung des Fahrzeugschlüssels notwendig sein. Der Kunde wird hierüber entsprechend informiert.
§ 12 Parkordnung / Maßnahmen bei Verstößen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß und innerhalb der vorgesehenen bzw. zugewiesenen Stellfläche abzustellen. Das unberechtigte Belegen mehrerer Stellplätze oder sonstige Behinderungen des Parkbetriebs sind unzulässig und können kostenpflichtige Maßnahmen zur Folge haben.
(2) Bei Verstößen ist FlyParks berechtigt, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen zur Beseitigung der Störung zu ergreifen. Hierzu können insbesondere das Umsetzen des Fahrzeugs oder, soweit rechtlich zulässig und erforderlich, das Abschleppen des Fahrzeugs gehören.
(3) Soweit die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann FlyParks zur Sicherung berechtigter Ansprüche geeignete Maßnahmen am Fahrzeug ergreifen.
(4) Der Kunde hat die aufgrund eines von ihm zu vertretenden Verstoßes tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten zu tragen, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(5) Die Auswahl der jeweiligen Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
(6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Abstellen in mehreren Fahrzeugreihen
(7) Aus betrieblichen und organisatorischen Gründen können Fahrzeuge auf den Parkflächen und insbesondere in der Garage in zwei Reihen hintereinander abgestellt werden.
Dem Kunden ist bekannt, dass dadurch das vorübergehende Umsetzen einzelner Fahrzeuge erforderlich werden kann.
Dies gilt insbesondere, wenn ein Kunde früher als ursprünglich angekündigt zurückkehrt, sich Flug- oder Abholzeiten ändern oder ein anderes Fahrzeug zugänglich gemacht werden muss.
Umsetzen bei Schlüsselübergabe
(8) Hat der Kunde seinen Fahrzeugschlüssel an FlyParks übergeben, ist FlyParks berechtigt, das Fahrzeug innerhalb der von FlyParks betriebenen oder genutzten Parkflächen umzusetzen, soweit dies für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf erforderlich ist.
Versetzen ohne Schlüsselübergabe
(9) Hat der Kunde keinen Fahrzeugschlüssel hinterlegt und ist ein Umsetzen aus betrieblichen Gründen erforderlich, darf das Fahrzeug, soweit erforderlich und technisch geeignet, unter Verwendung geeigneter Rangierhilfen bzw. Fahrzeugrollen versetzt werden.
Der Kunde erklärt sich mit der Buchung mit einem solchen erforderlichen Versetzen des Fahrzeugs einverstanden.
Das Umsetzen bzw. Versetzen erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt.
§ 13 Anzuwendendes Recht
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FlyParks findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, bleiben unberührt.